Kauf und Förderung von Wärmepumpen

Im folgenden Kapitel widmen wir uns dem Kauf einer Wärmepumpe als Heizung für ein Wohngebäude und den damit verbundenen staatlichen Fördermöglichkeiten über die Kfw und weiteren relevanten Themen rund um die Anschaffung einer Wärmepumpe wie zum Beispiel der Frage nach eventuellen Genehmigungsverfahren und der Wahl des richtigen Fachbetriebes.

Sollte ein Fachbetrieb eine Wärmepumpe einbauen?

Eine Wärmepumpe sollte immer von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Der Erwerb und die fachgerechte Installation einer Wärmepumpe erfordern nicht nur die Auswahl des passenden Systems und der richtigen Dimensionierung, sondern auch die Berücksichtigung unterschiedlicher technischer, baulicher und örtlicher Gegebenheiten. Angefangen bei der Planung des Wärmepumpensystems über die Integration in die bestehende Heizungsanlage bis hin zur Elektroinstallation und der Nutzung erneuerbarer Energien können mehrere Fachbereiche involviert sein.

In Anbetracht dessen wird dringend empfohlen, die Planung und Durchführung einer Wärmepumpeninstallation einem versierten Fachbetrieb vor Ort zu überlassen. Ein qualifizierter Fachbetrieb verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um die spezifischen Anforderungen Ihres Projekts zu verstehen und effektiv umzusetzen. Durch die Kooperation mit einem regionalen Heizungsbauer profitieren Sie zudem von dessen lokalem Know-how, was bei der Auswahl der optimalen Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse von Vorteil ist.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die fachgerechte Installation der Wärmepumpe durch einen erfahrenen Fachbetrieb. Ein Heizungsbauer mit nachweisbarer Expertise gewährleistet nicht nur eine sachgemäße Montage, sondern auch die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Normen. Dies ist von besonderer Bedeutung, um einen effizienten und sicheren Betrieb der Wärmepumpe zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren.

Zusätzlich bietet die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb den Vorteil einer Gewährleistung. Im Falle von Problemen oder Defekten können Sie auf die Unterstützung des Heizungsbauers zählen, der die Wärmepumpe installiert hat. Dies bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit und schützt langfristig Ihre Investition.

Nicht zuletzt ist die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien für die Beantragung von Fördermitteln von großer Bedeutung. Um staatliche Zuschüsse oder finanzielle Unterstützung für Ihre Wärmepumpeninstallation zu erhalten, ist eine Fachunternehmererklärung über die korrekte Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpe erforderlich. Durch die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Fachbetrieb stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß vorliegen und Sie die maximal verfügbaren Fördermittel nutzen können.

Zusammenfassung

  • Fachbetrieb zur Einhaltung von Normen
  • Fachbetrieb garantiert sachgerechten Einbau
  • Fachunternehmererklärung Voraussetzung für Förderung

Müssen Wärmepumpen behördlich genehmigt werden?

Die allermeisten Wärmepumpen müssen behördlich nicht genehmigt werden, es gibt aber Ausnahmen.

Für den Einsatz einer Luftwärmepumpe ist im Allgemeinen keine spezielle Genehmigung erforderlich. Diese Systeme nutzen die umgebende Luft als Wärmequelle und sind normalerweise unkompliziert zu installieren. Falls jedoch Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle für die Wärmepumpe (Grundwasser- oder Erdwärmepumpe) genutzt werden soll, sind zusätzliche Schritte erforderlich. In solchen Fällen ist es wichtig, im Voraus zu prüfen, welche Genehmigungen benötigt werden und welche Vorschriften für die Installation gelten.

Die Anforderungen und Genehmigungsverfahren für den Einbau einer Grundwasser- oder Erdwärme-Wärmepumpe können je nach Standort des Grundstücks und der geplanten Bauweise variieren. Die Unteren Wasserbehörden, die auf Kreis- oder Stadtebene angesiedelt sind, sind die zuständigen Ansprechpartner für solche Anfragen. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um alle erforderlichen Schritte zu klären. Alternativ können auch von Ihnen beauftragte Fachunternehmen diese Genehmigungsverfahren für Sie durchführen. Es empfiehlt sich, diese Schritte als Teil des Vertrags mit dem planenden oder ausführenden Unternehmen festzulegen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass unabhängig von der Art der Wärmepumpe der Betrieb beim örtlichen Stromnetzbetreiber angemeldet werden muss. Dies ist erforderlich, um einen speziellen Heizstromtarif nutzen zu können, der für Wärmepumpen oft vorteilhaft ist. Zusätzlich wird für die Heizung ein separater Zähler installiert, um den Stromverbrauch zu erfassen. Sie haben die Möglichkeit, einen anderen Anbieter als den örtlichen Netzbetreiber mit der Installation und dem Betrieb dieses Zählers zu beauftragen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchzuführen, um den reibungslosen Betrieb Ihrer Wärmepumpe sicherzustellen.

Zusammenfassung

  • Luftwärmepumpe sind genehmigungsfrei
  • Grundwasser- und Erdwärme-pumpen oft genehmigungspflichtig
  • Anmeldung beim Stromnetzbetreiber nicht vergessen

Gibt es Förderungen für Wärmepumpen? 

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen. Für Personen, die ihre alte Heizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen möchten, stehen seit Anfang 2024 verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese Programme sollen den Umstieg auf umweltfreundlichere Heiztechnologien wie z.B. Wärmepumpen erleichtern und den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen reduzieren.

Die erste Fördermöglichkeit ist die Grundförderung, die einen Zuschuss von 30 Prozent auf die Investitionskosten gewährt. Dabei können maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit berücksichtigt werden.

Zusätzlich zur Grundförderung können Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro von einem Einkommens-Bonus profitieren. Dieser Bonus beläuft sich ebenfalls auf 30 Prozent der Investitionskosten.

Ein weiterer Bonus, der Klimageschwindigkeits-Bonus, wird für den frühzeitigen Austausch alter Heizsysteme gewährt. Dabei erhalten Selbstnutzer einen Zuschuss von 20 Prozent, wenn sie eine funktionstüchtige Heizung, die älter als 20 Jahre ist, gegen eine Wärmepumpe austauschen. Dieser Bonus reduziert sich jedoch schrittweise ab dem 1. Januar 2029.

Für besonders effiziente Wärmepumpen gibt es zudem einen Effizienz-Bonus. Dieser beträgt 5 Prozent und wird gewährt, wenn die Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird.

Rein rechnerisch könnte ein maximaler Förderbetrag von 85 Prozent erreicht werden. Allerdings wird die Höchstgrenze auf 70 Prozent gedeckelt. Dies bedeutet, dass selbst unter Berücksichtigung aller Boni die maximale Förderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt ist. Die höchste zu erzielende Fördersumme beträgt somit 21.000 Euro und gilt ausschließlich für Selbstnutzer. Vermieter erhalten lediglich die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Fördersätze nach Bauweise der Wärmepumpe (Stand: Januar 2024):

Bauweise der Wärmepumpe Grundförderung Einkommens-Bonus Klimageschwindigkeits-Bonus Effizienz-Bonus Maximaler Fördersatz

Luft-Wasser-Wärmepumpe

30 Prozent 30 Prozent 20 Prozent 70 Prozent
Wasser-/Erdreich-/Abwasser-WP 30 Prozent 30 Prozent 20 Prozent 5 Prozent 70 Prozent
Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel 30 Prozent 30 Prozent 20 Prozent 5 Prozent 70 Prozent

Diese Fördermöglichkeiten sollen Anreize schaffen und den Umstieg auf umweltfreundlichere Heiztechnologien wie Wärmepumpen attraktiver gestalten.

Zusammenfassung

  • Maximaler Fördersatz 70%
  • Maximale Förderung in € 21.000€
  • Fördersatz 30% für Vermieter

Was genaus muss man tun, um eine Förderung zu erhalten? 

Alle Anträge ab 2024 müssen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden, die Abwicklung gegenüber den Vorjahren ist damit einfacher und transparenter gewordent. Für Eigentümer, die eine Förderung für die Installation einer Wärmepumpe in Betracht ziehen, bedeutet dies, dass sie sich zunächst bei der KfW registrieren müssen, um Zugang zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten zu erhalten. Diese Registrierung gewährleistet, dass alle Beteiligten die erforderlichen Informationen und Unterstützung erhalten, um ihre Investition in eine nachhaltige Heizlösung erfolgreich umzusetzen.

Der Zeitpunkt für den Austausch der Heizungsanlage wurde bereits im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 bekanntgegeben. Seit diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, den Austausch der Heizung, beispielsweise durch eine Wärmepumpe, in Auftrag zu geben. Es ist jedoch zu beachten, dass für die Beantragung der Förderung eine spezielle Übergangsregelung festgelegt wurde: Anträge müssen bis zum 30. November 2024 gestellt werden, unter Beachtung der festgelegten Förderrichtlinien. Diese Förderung zielt insbesondere auf energetische Maßnahmen ab, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. August 2024 durchgeführt werden. Für Projekte, die nach diesem Zeitraum beginnen, ist eine Zusage für die Förderung vor der Beauftragung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Parteien von den Fördermitteln profitieren können.

Achutng: Bei Antragstellung bei der KfW muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen muss. Das bedeutet, dass Eigentümer zunächst einen Vertrag mit dem ausgewählten Heizungsunternehmen abschließen müssen, bevor sie die Förderung beantragen können. Um das Risiko einer Ablehnung der Förderung zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf des Projekts sicherzustellen, empfiehlt die KfW, einen Vertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung abzuschließen, die sich auf die Zusage der Fördermittel bezieht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, potenzielle Unsicherheiten zu reduzieren und den Antragstellern zusätzliche Sicherheit zu bieten.

Zusammenfassung

  • Fördermittelbeantragung bei der KfW
  • Förderzusage vor Beauftragung abwarten
  • Übergangsregelung bis 30.11.2024 beachten

Muss man eine Wärmepumpe der Gebäudeversicherung melden?

Man sollte seine Gebäudeversicherung über den Einbau einer Wärmepumpe informieren. Eine Wärmepumpe ist nicht nur eine Investition in eine effiziente Heiz- und Kühllösung für Ihr Zuhause, sondern es ist auch wichtig, die entsprechenden Versicherungsaspekte zu berücksichtigen. Die Wohngebäudeversicherung bietet normalerweise Schutz für das Gebäude selbst sowie für fest eingebaute Gegenstände wie Heizungsanlagen, einschließlich Wärmepumpen. Diese Versicherung deckt typischerweise Schäden durch Ereignisse wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser ab.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Wohngebäudeversicherer so bald wie möglich kontaktieren, um sicherzustellen, dass die neue Technologie ordnungsgemäß in Ihren Versicherungsschutz integriert wird, sobald Sie eine Wärmepumpe installieren. Dies kann erforderlich sein, um sicherzustellen, dass die Wärmepumpe im Falle eines Schadens angemessen abgesichert ist und dass Sie im Ernstfall nicht mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden.

Darüber hinaus kann es ratsam sein, die Versicherung um eine Elementarschadenversicherung zu erweitern, da bei einer Wärmepumpe beispielsweise Erdbohrungen vorgenommen werden oder mit Grundwasser gearbeitet wird. Diese spezielle Form der Versicherung bietet zusätzlichen Schutz vor Naturkatastrophen und Elementarereignissen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutschen oder Schneedruck. Solche Ereignisse können zwar weniger häufig auftreten, aber wenn sie eintreten, können sie verheerende Schäden verursachen, die nicht immer von einer herkömmlichen Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind.

Die Erweiterung Ihrer Versicherung um eine Elementarschadenversicherung bietet Ihnen somit einen umfassenderen Schutz für Ihr Zuhause und Ihre Investitionen rund um die neue Wärmepumpe. Insbesondere in Regionen mit einem erhöhten Risiko für bestimmte Naturgefahren ist dies eine wichtige Ergänzung zur bestehenden Versicherungspolice.

Indem Sie Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen und erweitern, können Sie sicherstellen, dass Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen optimal abgesichert sind und dass Sie im Falle von Schäden an Ihrer Wärmepumpe oder Ihrem Zuhause finanziell geschützt sind.

Zusammenfassung

  • Versicherung informieren 
  • Investitionsschutz beim Heizungstausch
  • Elementarschadenversicherung prüfen
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