Werden Split-Klimaanlagen durch BAFA gefördert?

BAFA Förderung bei Gebäudemodernisierung für Klimaanlagen

Durch die großzügige BAFA Förderung für Klimaanlagen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eröffnet sich für Sie die Chance, den Einbau einer Split-Klimaanlage oder einer Wärmepumpe auf eine besonders kosteneffiziente Weise umzusetzen. Ursprünglich war diese attraktive Fördermöglichkeit ausschließlich Unternehmen, öffentlichen Institutionen, Verkehrsbetrieben sowie gemeinnützigen Organisationen vorbehalten, um den Erwerb und die Installation von Klimaanlagen zu beantragen. Doch seit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2021 erfreut sich nun auch der private Haushalt des Privilegs, staatliche Finanzmittel für ausgewählte Klimaanlagen in Anspruch nehmen zu können.

Die BAFA-Förderung erstreckt sich insbesondere auf Split- und Multisplit-Klimageräte, welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Kategorie "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)" als förderungswürdige Wärmepumpen eingestuft werden können. Dies bedeutet, dass Sie bei der Entscheidung für solche Klimageräte nicht nur von einer angenehmen Kühlfunktion profitieren, sondern auch von einer nachhaltigen Heizmöglichkeit, die Ihren Energieverbrauch reduziert.

Seit dem Beginn des Jahres 2021 hat das BAFA eine erhebliche Ausweitung seiner Förderinitiativen für energieeffiziente Gebäude eingeführt. Im Fokus stehen dabei Luft-Luft-Wärmepumpen, die nicht nur dazu beitragen, Ihre Räumlichkeiten energiesparend zu beheizen, sondern auch eine umweltfreundliche Kühlung ermöglichen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie die Wärmepumpen-Förderung im Rahmen Ihrer privaten Wohnsituation oder für gewerbliche Zwecke in Anspruch nehmen möchten. Die staatlichen Zuschüsse können für die Einrichtung von Klimaanlagen genutzt werden, die sowohl heizen als auch kühlen können. Des Weiteren stehen diese Mittel zur Verfügung, um Ihre Heizsysteme zu modernisieren oder beispielsweise energieeffiziente Luft-Luft-Wärmepumpen in Gebäuden einzubauen, die ein Mindestalter von fünf Jahren aufweisen müssen – berechnet ab dem Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige.

Die ausgeklügelte Technologie der Luft-Luft-Wärmepumpen, die im Allgemeinen auch als Klimaanlagen bekannt sind, geht über die übliche Kühl- und Heizfunktion hinaus. Sie fungieren als effiziente Heizsystemergänzung, die beispielsweise in Übergangszeiten, wenn herkömmliche Öl- oder Gasheizungen nicht aktiv sind, zum Einsatz kommt. Dies führt zu einer Schonung wertvoller Ressourcen und begründet somit die Förderberechtigung für solche Anlagen.

Insgesamt bietet die BAFA-Förderung eine hervorragende Möglichkeit, den Einsatz von Klimaanlagen und Wärmepumpen nicht nur als komfortable Lösung für Raumklima und Temperaturregelung zu betrachten, sondern auch als Beitrag zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Ihrer Wohn- oder Geschäftsräume.

Zusammenfassung:

  • Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen
  • Heizfunktion wird gefördert
  • Nutzung als Zusatzheizung wird gefördert

Unter welchen Voraussetzungen werden Klimaanlagen gefördert?

Sofern eine Split-Klimaanlage über die Funktion zur Beheizung verfügt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Form von Fördermitteln (BAFA) in Anspruch zu nehmen. Wenn man genauer betrachtet, handelt es sich bei einer Klimaanlage, die über eine integrierte Heizfunktion verfügt, um ein Gerät, das die Prinzipien einer Luft-Luft-Wärmepumpe nutzt, um Wärme von einer Luftquelle aufzunehmen und diese für Heizzwecke zu verwenden. Darüber hinaus besitzt sie die Fähigkeit zur Kühlung der Luft, um eine angenehme Raumtemperatur aufrechterhalten zu können.

Ein entscheidendes Kriterium, um für Fördermittel in Betracht gezogen zu werden, ist die energetische Effizienz der Luft-Luft-Wärmepumpe in Bezug auf die Raumheizung über einen gesamten Jahreszeitverlauf hinweg. Diese Effizienz wird als "Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz" (ƞs = ETAs) bezeichnet und stellt sicher, dass die Wärmepumpe unter verschiedenen klimatischen Bedingungen effektiv arbeitet.

Unter normalen klimatischen Bedingungen sind für förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpen folgende Mindestanforderungen festgelegt:

  • Bei einer Leistung von bis zu 12 kW: Die Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz (ƞs) muss größer oder gleich 181 % sein, und der Seasonal Coefficient of Performance (SCOP) muss größer oder gleich 4,6 sein.
  • Bei einer Leistung von über 12 kW: Die Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz (ƞs) muss größer oder gleich 150 % sein, und der SCOP muss größer oder gleich 3,7 sein.

Seit dem 1. Januar 2021 können nicht nur Luft-Wasser-Wärmepumpen für Heizzwecke gefördert werden, sondern auch Luft-Luft-Wärmepumpen, die primär für die Klimatisierung von Räumen eingesetzt werden. Da solche Luft-Luft-Wärmepumpen eine effiziente Heizfunktion aufweisen, welche bestehende traditionelle Heizungssysteme wirksam ergänzen kann, um Energieeinsparungen zu ermöglichen, sind diese Geräte förderfähig.

Um als förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpe mit Kühlfunktion anerkannt zu werden, müssen technische Anforderungen erfüllt werden. Diese beinhalten die Konformität mit den Normen EN 14511 und EN 14825 sowie die Einhaltung spezifischer technischer Standards. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt und aktualisiert eine Liste aller Wärmepumpen, die diese technischen Mindestanforderungen erfüllen und daher für Fördermittel in Frage kommen.

Die aktuelle Liste der BAFA finden sie hier!

Zusammenfassung:

  • Förderung für Split Klimageräte
  • Nutzung als Heizung ist Voraussetzung
  • Anforderung nach EN14511 und EN14825 nötig
Förderfähige Klimaanlagen

Mit welcher Förderhöhe kann man bei Klimaanlagen rechnen?

Die Förderung der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Hybridheizungen, die Wärmepumpentechnologie beinhalten (sogenannte EE-Hybride), beträgt einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent aller förderfähigen Kosten.

Um von dieser Förderung zu profitieren, ist es notwendig, den Antrag bei der BAFA einzureichen, bevor die geplante Maßnahme umgesetzt wird oder der Vertrag mit einem Installateur für die Durchführung geschlossen wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Planungsleistungen bereits vor der eigentlichen Antragstellung zu erbringen. Nachdem der positive Zuwendungsbescheid erteilt wurde, steht Ihnen ein Zeitraum von 24 Monaten zur Verfügung, innerhalb dessen Sie Ihr Vorhaben umsetzen können (dies wird als Bewilligungszeitraum bezeichnet).

Neben den Förderprogrammen des Bundes, die von der BAFA und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten werden, gibt es auch eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten auf regionaler Ebene. Diese werden oft von Bundesländern, Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen bereitgestellt und richten sich speziell an den Einsatz effizienter Wärmepumpen. In vielen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, mehrere Förderprogramme miteinander zu kombinieren, um eine optimale finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Da die Bandbreite der verfügbaren Förderungen sehr vielfältig ist, gestaltet es sich schwierig, auf jede einzelne Möglichkeit im Detail einzugehen. Es empfiehlt sich daher, eigenständige Recherchen im Internet bei Ihrer örtlichen Kommunalverwaltung oder Stadtverwaltung durchzuführen, um die spezifischen Fördermöglichkeiten in Ihrer Region zu ermitteln. Für weiterführende Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zusammenfassung:

  • 30% Förderung über BAFA!
  • zusätzliche regionale Förderung möglich!
  • Achtung - kein Kauf vor dem Antrag!

Welche Maßnahmen werden bei der Installation von Klimaanlagen zusätzlich gefördert?

Die Förderung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anschaffung und Installation von Wärmepumpen oder Klimaanlagen sowie auf zusätzliche Umbauten, die das Gesamtvorhaben unterstützen. Konkret werden die Kosten für den Kauf der Wärmepumpe oder Klimaanlage selbst abgedeckt, ebenso wie die Ausgaben, die mit der fachgerechten Installation und der Inbetriebnahme einhergehen.

Besonders bemerkenswert ist, dass sogar sogenannte Umfeldmaßnahmen förderfähig sind. Dies schließt eine Vielzahl von Kosten ein, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen. Hierzu gehören finanzielle Aufwendungen für Beratungsleistungen, die für die Umsetzung des Vorhabens relevant sind. Solche Beratungen könnten beispielsweise eine energetische Planung umfassen, die als grundlegende Grundlage für die Effizienz des Projekts dient.

Auch diverse handwerkliche Arbeiten, die im Vorfeld oder im Zuge der Umsetzung notwendig sind, können finanziell unterstützt werden. Dazu gehören die Einrichtung der Baustelle, das ordnungsgemäße Entsorgen von alten Systemen oder Materialien, Deinstallationsarbeiten sowie die Wiederherstellung von Räumlichkeiten nach Abschluss der Maßnahmen.

Nicht zu vernachlässigen sind ebenfalls die Anschaffungskosten für alle notwendigen Materialien, die unmittelbar mit der Installation und Umsetzung des förderfähigen Vorhabens in Verbindung stehen. Das schließt den Kauf der eigentlichen Wärmepumpe oder Klimaanlage ein, genauso wie die Erwerbung von Montagematerialien, die für die Installation benötigt werden.

Ein entscheidender Fokus liegt dabei auf der langfristigen Steigerung der Energieeffizienz. Daher werden auch die Kosten für Maßnahmen abgedeckt, die diese Effizienz sicherstellen oder langfristig erhöhen. Dies verdeutlicht die Absicht der Förderung, nicht nur die direkten Anschaffungs- und Installationskosten zu berücksichtigen, sondern das gesamte Ökosystem der Energieeffizienzverbesserung zu fördern.

Um dies an einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen: Wenn Sie beabsichtigen, eine Split-Klimaanlage einzubauen, können verschiedene Begleit- und Nebenleistungen förderfähig sein. Hierzu zählen Beratungs- und Planungsleistungen, die im Vorfeld des Projekts durchgeführt werden, um eine effiziente Umsetzung sicherzustellen. Auch technische Untersuchungen vor dem eigentlichen Einbau können unterstützt werden. Sogar Umbaumaßnahmen, die zur Implementierung der Anlage nötig sind, finden Berücksichtigung, inklusive sämtlicher Materialkosten, die für den Umbau der betroffenen Räume erforderlich sind.

Zusammenfassung:

  • Förderung von Einbau und Inbetriebnahme
  • Förderung von Planungsleistungen
  • Förderung von Umfeldmaßnahmen

Wie läuft das Einreichen der Unterlagen für die Förderung bei der BAFA genau ab?

Das Einreichen der Unterlagen für die Föderung bei der BAFA erfordert eine genaue Abfolge, die sich in 5 Schritte gliedert:

Im ersten Schritt ist es notwendig, eine detaillierte Projektplanung für Ihre Klimaanlage oder Ihre Luft-Luft-Wärmepumpe auszuarbeiten. Dabei sollten sämtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit den erforderlichen Umbaumaßnahmen und den Dienstleistungen verschiedener Handwerker stehen, berücksichtigt werden. Diese Planung bildet die Grundlage für einen reibungslosen Ablauf des Vorhabens. Besonders wichtig ist es, sämtliche Kostenvoranschläge von den beteiligten Fachkräften zu sammeln und einzubeziehen. Diese Vorarbeit gewährleistet nicht nur eine klare Richtung für das Projekt, sondern ermöglicht auch eine realistische Einschätzung der finanziellen Aufwendungen.

Im Anschluss daran erfolgt die Einreichung eines Förderantrags bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), um von den staatlichen Förderungen zu profitieren. Hierbei stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung: Sie können den Antrag eigenständig stellen oder, je nach individueller Absprache, Ihren Klimaanlagen-Installateur beauftragen, diesen Schritt für Sie zu übernehmen. Auch Gebäude-Energieberater können Sie in diesem Prozess unterstützen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt eingereicht werden. Die erfolgreiche Antragstellung bildet die Grundlage für die weitere Vorgehensweise.

Danach durchläuft der gestellte Antrag den Überprüfungsprozess seitens der BAFA. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen die Prüfungsdauer mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Wenn sämtliche notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie üblicherweise einen Zuwendungsbescheid, der Ihnen bestätigt, dass Ihr Vorhaben förderfähig ist und eine finanzielle Unterstützung in Aussicht steht. Dieser Bescheid ist eine wichtige Grundlage für die Fortsetzung des Projekts.

Die Bewilligungsfrist für die Durchführung des Vorhabens beträgt in der Regel 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Genehmigung. Innerhalb dieses Zeitrahmens haben Sie die Möglichkeit, Ihre Planung in die Tat umzusetzen und die Klimaanlage bzw. Wärmepumpe zu installieren. Dies bietet Ihnen eine angemessene Zeitspanne, um das Projekt mit Bedacht und Qualität umzusetzen.

Um den finanziellen Aspekt der Förderung zu konkretisieren, ist das Ausfüllen des Antragsformulars auf der offiziellen Webseite der BAFA notwendig. Hierbei ist es von höchster Wichtigkeit zu beachten, dass sämtliche vertraglichen Vereinbarungen und Aufträge im Zusammenhang mit dem förderfähigen Projekt erst nach der Antragseinreichung bei der BAFA abgeschlossen werden dürfen. Diese Richtlinie dient der korrekten Abwicklung des Förderprozesses.

Um die Fördermittel letztendlich zu erhalten, müssen Sie nach Abschluss sämtlicher Arbeiten im Rahmen des Projekts alle relevanten Belege und Rechnungen sammeln. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Inbetriebnahmeprotokoll, das von einem zertifizierten Fachbetrieb erstellt werden muss. Diese Dokumente reichen Sie bei der BAFA ein. Nach einer abschließenden Überprüfung werden die bewilligten Fördermittel auf Ihr Konto überwiesen, und somit wird der finanzielle Teil des Projekts erfolgreich abgeschlossen.

Checkliste für Förderung:

  • 1. Angebote einholen
  • 2. Förderantrag BAFA
  • 3. Montage und Inbetriebnahme
  • 4. Unterlagen einreichen
  • 5. Förderung bekommen
Schneller Versand

bei Zahlungen per PayPal

+49 (0)208 3099 100

Mo. - Do. 8:00 - 15:00 Uhr

Top Bewertet

von unseren Kunden

Freundlicher Kundenservice

durch VETALL

Newsletter

Abonnieren Sie den kostenlosen Vetall.de Newsletter und verpassen Sie keine Neuigkeit oder Aktion mehr aus dem Onlineshop.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.